Laut der "Verordnung zur allgemeinen Gefahrenabwehr in der Stadt Hameln" gelten folgende Ruhezeiten
des
KGV "AM SEE" e.V. Hameln
Sonn-und Feiertage (Sonntagsruhe)
Sonn-und Feiertage (Sonntagsruhe)
an Werktagen die Zeiten von:
13 Uhr bis 15 Uhr (Mittagsruhe)
19 Uhr bis 22 Uhr (Abendruhe)
22 Uhr bis 7 Uhr (Nachtruhe)
19 Uhr bis 22 Uhr (Abendruhe)
22 Uhr bis 7 Uhr (Nachtruhe)
und Samstags ab 13 Uhr bis Montags 7 Uhr
Während dieser Ruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die Gesundheits gefährdenden Lärm verursachen. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten wie Sägen und das Nutzen von Bohr-und Schleifmaschinen, Pumpen, Häckslern und sonstige Geräten
Des weitern dürfen Notstromaggregate oder Motorpumpen nur
Montag bis Freitag in der zeit von
10:00 - 11:30 Uhr und von 15:30 - 17:00 Uhr betrieben werden.
Samstag von 10:00 - 11:30 Uhr
Im Anschluss des Rundschreibens können Sie die neuen Versicherungsbedingungen ab dem Jahr 2022 einsehen.